Motorrad
Klasse AM
Mit diesem Führerschein darf man ein „Kleinkraftrad“ mit maximal 50 ccm Hubraum oder maximal 4 kW bei einem Elektromotor fahren. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.
Ab 16 Jahre.
Klasse A1
Erlaubnis für ein „Leichtkraftrad“ mit maximal 125 ccm Hubraum oder 11 kW bei einem Elektromotor fahren.
Ab 16 Jahre.
Klasse A2
Führerschein für ein Motorrad von höchstens 35 kW und 0,2 kW/kg.
Ab 18 Jahre.
Klasse A
Diese Klasse erlaubt das Fahren aller Krafträder (ohne Leistungsbeschränkung). Wer seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis A2 besitzt, kann diese Klasse mit einer zusätzlichen praktischen Prüfung erwerben.
Für einen Direkteinstieg muss man mindestens 24 Jahre alt sein.